E wie ...
Einbruchdiebstahl
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Elektronische Sicherheitstechnik
Elektronisches Sicherheitssystem
EMA
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Elektronisches Sicherheitssystem
Der Begriff Elektronisches Sicherheitssystem umschreibt die Technik von Alarmanlagen. Sie sind technische, heute ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen. Unter dem Begriff Elektronisches Sicherheitssystem bzw. Alarmanlagen verstehen wir heute üblicherweise entweder eine Einbruchmeldeanlage (EMA) oder eine Gefahrenwarnanlage (GWA), die neben der Einbruchmeldung auch vor Brandrauch, Gas- und Wasseraustritt warnt.
Eine Alarmanlage (Einbruchmeldeanlage) besteht aus den geeigneten Meldern (Sensoren), die einen Eindringling entdecken, der Alarmzentrale, die die Signale der Sensoren verarbeitet und der Meldungsperipherie, die die Information an eine Zielperson weitergibt und damit Gegenmaßnahmen einleitet.

Eine Alarmanlage soll daher:
- durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern,
- im Notfall hilfeleistende Dienste (Polizei, Sicherheitsdienst etc.) benachrichtigen,
- die Aktionszeit von Dieben, Bankräubern usw. minimieren,
- die unmittelbare Umgebung sowie beteiligte, anwesende Personen alarmieren, helfen, einen Einbruch oder Überfall zu rekonstruieren.



 

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