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Alarmplan
Der Alarmplan enthält die wichtigsten Informationen über die Vorgehensweise nach Eingang des Alarms in der Notruf- und Service-Leitstelle eines Wach- und Sicherheitsunternehmens. In diesem Plan ist zum Beispiel eine Anfahrts- und Objektbeschreibung hinterlegt sowie eine Telefonliste, aus der hervorgeht, wer zu informieren ist. Das können die Polizei und/oder eine oder mehrere Privatpersonen sein. In der Regel steht aber die Benachrichtigung eines Mitarbeiters des Sicherheitsdienstes an erster Stelle. Nach Überprüfung des Alarms rückt dieser aus, um sich direkt vor Ort ein Bild von der Situation zu machen. Handelt es sich tatsächlich um einen Einbruch, alarmiert der Mitarbeiter unverzüglich die Polizei und sichert zwischenzeitlich das Gebäude ab. Einbrecher werden der Polizei übergeben.
Siehe auch:
Alarmvorprüfung
Alarmweiterleitung
Einbruchmeldeanlage (EMA)
Notruf- und Service-Leitstelle
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