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Infrarot-Bewegungsmelder
Initiative für aktiven Einbruchschutz "Nicht bei mir!"
Internalarm
Internalarm
Der Internalarm warnt die im Gebäude anwesenden Personen vor einer Gefahr, z.B. Einbruch, Rauch oder Brand. Mögliche Täter werden durch ihn abgeschreckt und Bewohner aufgeschreckt. Der Alarm dient nicht zur Alarmierung Außenstehender, sondern ist nur für die Anwesenden wahrnehmbar. Dies ist nötig, da berechtigte anwesende Personen versehentlich, wie z.B. durch das Öffnen eines Fensters, Alarm auslösen können. Hierbei handelt es sich um einen Falschalarm. Daher darf der Alarm nur im Objekt hörbar sein. Zu diesem Zweck werden Internsignalgeber eingesetzt, die im ganzen Haus hörbar sind. Diese Signalgeber sollten nicht in Schlafräumen oder in unmittelbarer Nähe der Einbruchmeldeanlage-Zentrale (EMA-Zentrale) installiert sein.
Siehe auch:
Alarmierungsarten
Externalarm
Falschalarm
Fernalarm
Zwangsläufigkeit
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