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Stiller Alarm
Der "stille Alarm" oder auch Fernarlarm leitet die Gefahrenmeldung (etwa vor einem Einbruch) lautlos an eine externe Alarmempfangsstelle weiter. Dies geschieht üblicherweise über ein Telefonwählgerät (Festnetz oder Mobilfunk). Die hilfeleistende Stelle ist in der Regel die Notruf- und Service-Leitstelle eines Wach- und Sicherheitsunternehmens. Diese überprüft zunächst den Alarm. Lässt sich ein Falschalarm ausschließen, werden die im Alarmplan vertraglich vereinbarten Maßnahmen eingeleitet. Das Wach- und Sicherheitsunternehmen kann z.B. einen ausgebildeten Mitarbeiter zum Objekt schicken. Das Objekt wird abgesichert, die Polizei wird alarmiert und der Einbrecher wird übergeben. Studien belegen den Erfolg des Fernalarms: In drei Viertel aller dadurch verhinderten Einbrüche werden die Täter in flagranti geschnappt. Wichtig: Um Falschalarme zu vermeiden und unnötige Kosten zu sparen, ist die Anwahl der Notrufnummer 110/112 durch automatische Wählgeräte nicht zulässig. Dies gilt auch für andere Rufnummern der Polizei bzw. der Feuerwehr. Die "Richtlinien für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei" informieren über Ausnahmeregelungen.
Siehe auch:
Alarmierungsarten
Alarmplan
Externalarm
Falschalarm
Internalarm
Notruf- und Service-Leitstelle
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