Für Fachberater

Vermeidung von Falschalarmen



Eine Gefahrenwarnanlage mit Einbruchmelde-Funktionen darf über eine interne Bedieneinrichtung zur internen Scharf-/Unscharfschaltung verfügen, die der Betreiber durch eine bewusste Handlung einleiten muss. Ein Fernalarm darf in diesem Fall nur an den Nutzer des Objektes gehen.Um Falschalarme durch Bedienungsfehler des Betreibers zu vermeiden, muss eine externe Scharf-/Unscharfschaltung von außerhalb des Objektes erfolgen. Die Gefahrenwarnanlage darf nur dann den extern scharf geschalteten Zustand annehmen, wenn keine Verhinderung der Scharfschaltung (z. B. durch offene Türen, eine Störung der Energieversorgung oder der Übertragungswege) vorliegt.

Alle Zugänge zum überwachten Objekt dürfen im scharf geschalteten Zustand von außen nicht zu öffnen sein (Zwangsläufigkeit).

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Zentrale



Zentrales Element der Gefahrenwarnanlage ist die Zentrale. Sie verarbeitet die Meldungs- und Störungsereignisse, zeigt sie an und gibt sie an die Alarmierungseinrichtungen weiter. Sie muss grundsätzlich innerhalb des überwachten Bereichs untergebracht werden, und zwar so, dass eine Beobachtung der Bedienung für Außenstehende nicht möglich ist.

Funktionen der Zentrale

  • Auswertung aller Informationen
  • Optische Anzeige von Betriebszuständen (z. B. Betriebsbereitschaft,Störung, Alarmierung, Meldung, Sabotage)
  • Ansteuerung der Alarmierungs- und Meldeeinrichtungen