Gut zu wissen...

 

Mieter haben keinen Anspruch auf den nachträglichen Einbau von besonderem Einbruchschutz. Investiert der Vermieter von sich aus, darf er laut Deutschem Mieterbund die Miete erhöhen. Bis zu elf Prozent der Kosten der Baumaßnahme können auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Der Mieter hingegen kann nach einem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten die Miete um 10 Prozent mindern, wenn die Erdgeschossfenster einer Wohnung, die zum Innenhof gelegen sind, weder durch Rollläden noch durch einbruchhemmende Fenster gegen Einbruch gesichert sind. Eine Sammlung von Urteilen deutscher Gerichte finden Sie hier.

 

 

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