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Gut zu wissen...
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Nur wenige wissen: Längere Abwesenheit über zwei Monate gilt versicherungstechnisch als gefahrenerhöhend, weswegen die Versicherung benachrichtigt werden muss. Je nach Abwesenheitsdauer kann ein geringer Extrabeitrag berechnet werden. Daher bei längerer beruflicher Abwesenheit, einem Klinik- oder Kuraufenthalt unbedingt die Versicherung verständigen, damit der Versicherungsschutz durchgehend erhalten bleibt. Für alle Urlauber gibt es gute Nachrichten: Oft schützt die heimische Hausratpolice Versicherte auch unterwegs. Viele Versicherungsunternehmen ersetzen den Besitz, den Einbrecher in einem Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung entwenden. (GDV 2008)
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